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Instrumente, die den Weg der Klimaanpassung einer Kommune vorbereiten, dienen der Ermittlung von Grundlagen. Durch sie erhalten darauf aufbauende Instrumente eine höhere Rechtssicherheit. Denn das Baugesetzbuch und andere Fachgesetze knüpfen die rechtssichere Durchführung von Instrumenten daran, dass eine Gemeinde ihre Entscheidungsfindung abgewogen und faktenbasiert vornimmt.
Strategische Leitbilder unterstützen dabei, alltägliche, oft kurzfristige Entscheidungen im kommunalen Planungsprozess mit langfristigen Zielen einer klimagerechten Stadtentwicklung zu hinterlegen und in Einklang zu bringen. Strategien und Konzepte dienen der fundierten Grundlagenermittlung künftiger Planungen unter Berücksichtigung von Aspekten der Klimaanpassung.
Zielsetzung:
Beispiele:
Planungswettbewerbe ermöglichen, frühzeitig Weichen für eine nachhaltige und klimaangepasste Planung bei der Neuentwicklung von Grundstücken und Gemeindeteilen zu stellen. In die Wettbewerbsauslobung können explizit Ziele zur Klimaanpassung aufgenommen werden.
Zielsetzung:
Beispiele:
Rahmenpläne loten die Entwicklungspotenziale eines Stadt- oder Gemeindeteils aus und stellen Perspektiven für dessen künftige Nutzung dar. Sie bieten die Möglichkeit, Themen wie die Klimaanpassung in einer Zwischenebene zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen gebietsübergreifend konzeptionell vor- und aufzubereiten. Sie sind nicht rechtsverbindlich, in der Bauleitplanung aber in die Abwägung einzubeziehen.
Gesetzliche Grundlage:
Zielsetzung:
Beispiele:
Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung. Er formuliert langfristige Entwicklungsabsichten und -ziele für das gesamte Gemeindegebiet. Mit ihm lassen sich Ziele der klimaangepassten Entwicklung wie beispielsweise das Freihalten von Frischluftschneisen großräumig verfolgen. Der FNP ist nur verwaltungsintern verbindlich.
Gesetzliche Grundlage:
Darstellung u.a. von:
Beispiele:
Der gemeindliche Landschaftsplan integriert die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege formell in den Flächennutzungsplan und ist für die Gemeinde und für Behörden rechtsverbindlich.
Gesetzliche Grundlage:
Darstellung u.a. von:
Beispiele: