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VORBEREITENDE INSTRUMENTE

Instrumente, die den Weg der Klimaanpassung einer Kommune vorbereiten, dienen der Ermittlung von Grundlagen. Durch sie erhalten darauf aufbauende Instrumente eine höhere Rechtssicherheit. Denn das Baugesetzbuch und andere Fachgesetze knüpfen die rechtssichere Durchführung von Instrumenten daran, dass eine Gemeinde ihre Entscheidungsfindung abgewogen und faktenbasiert vornimmt.

Leitbilder, Konzepte und Strategien

Plan zur Biodiversitätsstrategie der Gemeinde Rohr

© landimpuls: Plan zur Biodiversitätsstrategie der Gemeinde Rohr

Strategische Leitbilder unterstützen dabei, alltägliche, oft kurzfristige Entscheidungen im kommunalen Planungsprozess mit langfristigen Zielen einer klimagerechten Stadtentwicklung zu hinterlegen und in Einklang zu bringen. Strategien und Konzepte dienen der fundierten Grundlagenermittlung künftiger Planungen unter Berücksichtigung von Aspekten der Klimaanpassung.

Zielsetzung:

  • Festlegung von Klimaschutz- und -anpassungszielen
  • Untersuchung gemeindespezifischer Auswirkungen des Klimawandels, Analyse der daraus resultierenden Risiken und Entwicklung von Maßnahmen, um diesen entgegenzuwirken

Beispiele:

Städtebauliche und freiraumplanerische Wettbewerbe

Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb Haunstetten Südwest, Augsburg: Entwurf der ersten Preisträger Albert Wimmer + KnollConsult Umweltplanung + Rosinak und Partner, Wien

© Albert Wimmer ZT-Gmb: Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb Haunstetten Südwest, Augsburg: Entwurf der ersten Preisträger Albert Wimmer + KnollConsult Umweltplanung + Rosinak und Partner, Wien

Planungswettbewerbe ermöglichen, frühzeitig Weichen für eine nachhaltige und klimaangepasste Planung bei der Neuentwicklung von Grundstücken und Gemeindeteilen zu stellen. In die Wettbewerbsauslobung können explizit Ziele zur Klimaanpassung aufgenommen werden.

Zielsetzung:

  • Formulierung klimapolitischer Ziele wie nachhaltiges Regenwassermanagement oder Freihaltung von Frischluftschneisen, z.B. bei der Planung eines neuen Wohnquartiers

Beispiele:

Städtebauliche Rahmenpläne

Plan zum Freiflächenkonzept mit integrierter Regenwasserbewirtschaftung „Wohnen am Illerpark“, Neu-Ulm

© Ramboll/Studio Dreiseitl, Überlingen: Plan zum Freiflächenkonzept mit integrierter Regenwasserbewirtschaftung „Wohnen am Illerpark“, Neu-Ulm

Rahmenpläne loten die Entwicklungspotenziale eines Stadt- oder Gemeindeteils aus und stellen Perspektiven für dessen künftige Nutzung dar. Sie bieten die Möglichkeit, Themen wie die Klimaanpassung in einer Zwischenebene zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen gebietsübergreifend konzeptionell vor- und aufzubereiten. Sie sind nicht rechtsverbindlich, in der Bauleitplanung aber in die Abwägung einzubeziehen.

Gesetzliche Grundlage:

Zielsetzung:

  • Bereitstellung klimarelevanter Grundlagendaten
  • Verankerung klimapolitischer Ziele, z.B. Bebauungsdichte, Freihalten von Flächen

Beispiele:

Flächennutzungsplan (FNP)

Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Bruckberg, Landkreis Landshut

© Planteam, Linke + Kerling: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Bruckberg, Landkreis Landshut

Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung. Er formuliert langfristige Entwicklungsabsichten und -ziele für das gesamte Gemeindegebiet. Mit ihm lassen sich Ziele der klimaangepassten Entwicklung wie beispielsweise das Freihalten von Frischluftschneisen großräumig verfolgen. Der FNP ist nur verwaltungsintern verbindlich.

Gesetzliche Grundlage:

Darstellung u.a. von:

  • Anlagen und Einrichtungen oder sonstigen Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen
  • für den Hochwasserschutz freizuhaltenden Flächen
  • Grünflächen, wie Parkanlagen, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe

Beispiele:

Landschaftsplan (LP)

Kernthema für den Neuaufstellungsprozess des FNP und LP in Würzburg: Klima

© Stadt Würzburg: Kernthema für den Neuaufstellungsprozess des FNP und LP in Würzburg: Klima

Der gemeindliche Landschaftsplan integriert die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege formell in den Flächennutzungsplan und ist für die Gemeinde und für Behörden rechtsverbindlich.

Gesetzliche Grundlage:

Darstellung u.a. von:

  • von Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspfleg
  • von Grünstrukturen wie Freiraumverbindungen und -korridore sowie Biotopstrukturen

Beispiele: