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Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig für das Verständnis und die Bewusstseinsbildung zur Klimaanpassung. Nur so wachsen die Akzeptanz und der Wille, selbst etwas zu tun. Von Freistaat und Bund gibt es Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für die Information und Öffentlichkeitsarbeit zur Klimaanpassung gewähren.
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© Lukas Vallentin
Beispielhafte Ausgangssituation
Eine gemeinnützige soziale Einrichtung in freier Trägerschaft benötigt personelle Unterstützung bei der Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung, Netzwerkarbeit und Sichtbarmachen von Klimaanpassungsprozessen auf übergeordneter Ebene (Förderschwerpunkt 3).
Wer wird gefördert:
Ausschließlich gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z. B. Wohlfahrtsverbände). Die Trägerschaft sollte auf übergeordneter Ebene agieren, d. h. Einfluss auf die Prozesse der ihr untergeordneten Strukturen haben (Förderschwerpunkt 3).
Was wird gefördert:
Eine befristete Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, um die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse innerhalb ihrer Strukturen anzustoßen und umzusetzen (Förderschwerpunkt 3).
In welchem Umfang wird gefördert:
Die maximale Fördersumme für Personalausgaben im Förderschwerpunkt 3 in Höhe beträgt 175.000 Euro.
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV
Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Tel. 030-726 18 0605
E-Mail: AnpaSo@z-u-g.org
Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderrichtlinie, Merkblätter, Vorhabensbeschreibungen, Beispielanträge
Förderfenster: offen
© Rudolf Wittmann
Beispielhafte Ausgangssituation
Eine Kommune oder ein Verband plant ein Vorhaben, das den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umkehren soll. Das Vorhaben ist laut Nationaler Strategie zur Biologischen Vielfalt gesamtstaatlich repräsentativ bedeutsam oder setzt diese besonders beispielhaft um. Die Kommune oder der Verband möchte das Bewusstsein für das geplante Vorhaben durch Bildungsangebote oder Beteiligungsformate schärfen.
Wer wird gefördert:
Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland
Was wird gefördert:
Bewusstseinsbildung: u. a. soll der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur z. B. durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden (Förderschwerpunkt Stadtnatur).
Mögliche Zielgruppen sind Bürgerinnen und Bürger, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen.
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV
Ansprechpartner:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR),
DLR Projektträger, Abteilung Leben, Natur, Vielfalt,
Programmbüro des BfN, Bonn
DLR Projektträger - Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Tel. 0228-3821-1809
E-Mail: programmbuero-bpbv@dlr.de
Weiterführende Informationen:
BfN-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde möchte bei der Dorferneuerung Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen und dies öffentlichkeitswirksam vorbereiten oder begleiten.
Wer wird gefördert:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
Was wird gefördert:
Die Dorferneuerung oder Gemeindeentwicklung vorbereitende und begleitende Untersuchungen, Seminare, Moderationen, Aktionen, Wettbewerbe und Öffentlichkeitsarbeit.
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, StMELF
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung
Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: aktuell geschlossen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte ein Klimaanpassungskonzept erstellen, erweitern oder aktualisieren und dabei unter anderem verschiedene Akteure (Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, Multiplikatoren und Zivilgesellschaft) intensiv beteiligen.
Wer wird gefördert:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern.
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 150.000 Euro und Bagatellgrenze von 5.000 Euro.
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: aktuell geschlossen
© Tanja Gallenmüller, LfU
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt im Siedlungsbereich leisten und will hierfür neue naturnahe Grünflächen schaffen oder bestehende naturnah umgestalten. Die Erstellung von entsprechenden Grünflächenpflegeplänen bzw. -konzepten soll öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
Wer wird gefördert:
Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, Weitere Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern nicht dem Bund oder den Ländern zugeordnet.
Was wird gefördert:
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Zertifizierung von Grünflächenpflegeplänen bzw. -konzepten
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: offen
© ANL
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte die Akzeptanz ihrer Naturschutzmaßnahmen mit dem Fokus auf Klimaanpassung und das Verständnis dafür bei Bürgerinnen und Bürgern verbessern.
Wer wird gefördert:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen.
Was wird gefördert:
Die naturschutz- und projektbezogene Information der Öffentlichkeit zum besseren Verständnis und stärkerer Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV
Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm