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Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig für das Verständnis und die Bewusstseinsbildung zur Klimaanpassung. Nur so wachsen die Akzeptanz und der Wille, selbst etwas zu tun. Von Freistaat und Bund gibt es Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für die Information und Öffentlichkeitsarbeit zur Klimaanpassung gewähren.
© Lukas Vallentin
Beispielhafte Ausgangssituation
Eine gemeinnützige soziale Einrichtung in freier Trägerschaft benötigt Unterstützung bei der Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung, Netzwerkarbeit und Sichtbarmachen von Klimaanpassungsprozessen auf übergeordneter Ebene (Förderschwerpunkt 3 Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft).
Antragsfenster aktuell geschlossen. Bei Interesse können Sie sich auf der Website der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) registrieren, um per E-Mail Informationen über Förderfenster der AnpaSo zu erhalten: www.z-u-g.org/anpaso
Wer wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Ausschließlich gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z.B. Wohlfahrtsverbände). Die Trägerschaft sollte auf übergeordneter Ebene agieren, d.h. Einfluss auf die Prozesse der ihr untergeordneten Strukturen haben (Förderschwerpunkt 3).
Was wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Eine befristete Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, um die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse innerhalb ihrer Strukturen anzustoßen und umzusetzen (Förderschwerpunkt 3)
Zielvorgaben:
In welchem Umfang wird gefördert:
Die maximale Fördersumme für Personalausgaben im Förderschwerpunkt 3 in Höhe beträgt 175.000 Euro.
Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Tel. 030-700 181 605
E-Mail: AnpaSo@z-u-g.org
Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderrichtlinie, Merkblätter, Vorhabensbeschreibungen, Beispielanträge
© Rudolf Wittmann
Beispielhafte Ausgangssituation
Eine Kommune oder ein Verband plant ein Vorhaben, das den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umkehren soll. Das Vorhaben ist laut Nationaler Strategie zur Biologischen Vielfalt gesamtstaatlich repräsentativ bedeutsam oder setzt diese besonders beispielhaft um. Die Kommune oder der Verband möchte das Bewusstsein für das geplante Vorhaben durch Bildungsangebote oder Beteiligungsformate schärfen.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland
Was wird gefördert – im Förderschwerpunkt Stadtnatur und in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Bewusstseinsbildung: u. a. soll der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur z. B. durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden. Mögliche Zielgruppen sind Bürgerinnen und Bürger, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen.
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Ansprechpartner:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR),
DLR Projektträger, Abteilung Leben, Natur, Vielfalt,
Programmbüro des BfN, Bonn
DLR Projektträger- Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Tel. 0228-3821-1809
E-Mail: programmbuero-bpbv@dlr.de
Weiterführende Informationen:
BfN-Website zum Förderprogramm
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde möchte bei der Dorferneuerung Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen und dies öffentlichkeitswirksam vorbereiten oder begleiten.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
Was wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Die Dorferneuerung oder Gemeindeentwicklung vorbereitende und begleitende Untersuchungen, Seminare, Moderationen, Aktionen, Wettbewerbe und Öffentlichkeitsarbeit.
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung
Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte ein Klimaanpassungskonzept erstellen, erweitern oder aktualisieren und dabei unter anderem verschiedene Akteure (Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, Multiplikatoren und Zivilgesellschaft) intensiv beteiligen.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern.
Was wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
In welchem Umfang wird gefördert:
bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 150.000 Euro und Bagatellgrenze von 5.000 Euro.
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
© ANL
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte die Akzeptanz ihrer Naturschutzmaßnahmen mit dem Fokus auf Klimaanpassung und das Verständnis dafür bei Bürgerinnen und Bürgern verbessern.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen.
Was wird gefördert – in der Kategorie Information und Öffentlichkeitsarbeit:
Die naturschutz- und projektbezogene Information der Öffentlichkeit zum besseren Verständnis und stärkerer Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm