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Information und Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig für das Verständnis und die Bewusstseinsbildung zur Klimaanpassung. Nur so wachsen die Akzeptanz und der Wille, selbst etwas zu tun. Von Freistaat und Bund gibt es Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für die Information und Öffentlichkeitsarbeit zur Klimaanpassung gewähren.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (ANPASO)

Förderfenster: geschlossen
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Das Foto zeigt eine ziziale Einrichtung mit Blumenwiese un Spielplatz im Vordergrund

© Lukas Vallentin

Beispielhafte Ausgangssituation
Eine gemeinnützige soziale Einrichtung in freier Trägerschaft benötigt personelle Unterstützung bei der Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung, Netzwerkarbeit und Sichtbarmachen von Klimaanpassungsprozessen auf übergeordneter Ebene (Förderschwerpunkt 3).

Wer wird gefördert:
Ausschließlich gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z. B. Wohlfahrtsverbände). Die Trägerschaft sollte auf übergeordneter Ebene agieren, d. h. Einfluss auf die Prozesse der ihr untergeordneten Strukturen haben (Förderschwerpunkt 3).

Was wird gefördert:
Eine befristete Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, um die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse innerhalb ihrer Strukturen anzustoßen und umzusetzen (Förderschwerpunkt 3).

In welchem Umfang wird gefördert:

  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Personen des juristischen Rechts wie Kommunen
  • 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, insbesondere Wohlfahrtsverbände

Die maximale Fördersumme für Personalausgaben im Förderschwerpunkt 3 in Höhe beträgt 175.000 Euro.

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV

Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Tel. 030-726 18 0605
E-Mail: AnpaSo@z-u-g.org

Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderrichtlinie, Merkblätter, Vorhabensbeschreibungen, Beispielanträge

Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Förderfenster: offen

Das Foto zeigt eine Blumenwiese mit vereinzelten jungen Bäumen vor städtisch anmutenden Wohngebäuden Quelle: Rudolf Wittmann

© Rudolf Wittmann

Beispielhafte Ausgangssituation
Eine Kommune oder ein Verband plant ein Vorhaben, das den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umkehren soll. Das Vorhaben ist laut Nationaler Strategie zur Biologischen Vielfalt gesamtstaatlich repräsentativ bedeutsam oder setzt diese besonders beispielhaft um. Die Kommune oder der Verband möchte das Bewusstsein für das geplante Vorhaben durch Bildungsangebote oder Beteiligungsformate schärfen.

Wer wird gefördert:
Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland

Was wird gefördert:
Bewusstseinsbildung: u. a. soll der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur z. B. durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden (Förderschwerpunkt Stadtnatur).
Mögliche Zielgruppen sind Bürgerinnen und Bürger, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen.

In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV

Ansprechpartner:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR),
DLR Projektträger, Abteilung Leben, Natur, Vielfalt,
Programmbüro des BfN, Bonn

DLR Projektträger - Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Tel. 0228-3821-1809
E-Mail: programmbuero-bpbv@dlr.de

Weiterführende Informationen:
BfN-Website zum Förderprogramm

Dorferneuerung (DORFR)

Förderfenster: offen

Das Foto zeigt mit Fördermitteln der Dorferneuerung hat Markt Nordheim den Geroldsbach neugestaltet. Zu sehen ist ein Dorfkern mit Bach.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde möchte bei der Dorferneuerung Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen und dies öffentlichkeitswirksam vorbereiten oder begleiten.

Wer wird gefördert:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern

Was wird gefördert:
Die Dorferneuerung oder Gemeindeentwicklung vorbereitende und begleitende Untersuchungen, Seminare, Moderationen, Aktionen, Wettbewerbe und Öffentlichkeitsarbeit.

In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, StMELF

Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung

Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm

Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KOMMKLIMAFÖR)

Förderfenster: aktuell geschlossen

Das Foto zeigt ein bayerisches Dorf mit Kirche und schneebedeckten Bergen im Hintergrund.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte ein Klimaanpassungskonzept erstellen, erweitern oder aktualisieren und dabei unter anderem verschiedene Akteure (Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, Multiplikatoren und Zivilgesellschaft) intensiv beteiligen.

Wer wird gefördert:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern.

Was wird gefördert:

  • Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit bei der Erstellung, Erweiterung oder Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts

In welchem Umfang wird gefördert:
Bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 150.000 Euro und Bagatellgrenze von 5.000 Euro.

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

KfW-Zuschuss 444: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Förderfenster: aktuell geschlossen

Das Foto zeigt eine Wiese, Schild mit Aufschrift Achtung Natur ! und im Hintergrund Bäume.

© Tanja Gallenmüller, LfU

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt im Siedlungsbereich leisten und will hierfür neue naturnahe Grünflächen schaffen oder bestehende naturnah umgestalten. Die Erstellung von entsprechenden Grünflächenpflegeplänen bzw. -konzepten soll öffentlichkeitswirksam begleitet werden.

Wer wird gefördert:
Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, Weitere Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern nicht dem Bund oder den Ländern zugeordnet.

Was wird gefördert:
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Zertifizierung von Grünflächenpflegeplänen bzw. -konzepten


In welchem Umfang wird gefördert:
  • 80 Prozent der förderfähigen Kosten
  • 90 Prozent für finanzschwache Kommunen

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV

Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008

Weiterführende Informationen:

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Förderfenster: offen

Das Foto zeigt eine bunte, artenreiche Wiese.

© ANL

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte die Akzeptanz ihrer Naturschutzmaßnahmen mit dem Fokus auf Klimaanpassung und das Verständnis dafür bei Bürgerinnen und Bürgern verbessern.

Wer wird gefördert:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen.

Was wird gefördert:
Die naturschutz- und projektbezogene Information der Öffentlichkeit zum besseren Verständnis und stärkerer Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen

In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV

Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtlich zuständige Regierung

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Weiterführende Informationen