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Bevor man mit der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen startet, empfiehlt sich ein Konzept zu erstellen und die Ideen mit Planungen zu konkretisieren. Im Folgenden werden Förderprogramme des Freistaats Bayern und des Bundes vorgestellt, die finanzielle Unterstützung beim Thema „Konzepte und Planungen“ zur Klimaanpassung anbieten.
Förderfenster: 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 (ausschließlich Förderschwerpunkt 1 und 2)
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© Lukas Vallentin
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Trägerin oder ein Träger einer sozialen Einrichtung will ein Konzept zur Klimaanpassung seiner Einrichtung erstellen.
Wer wird gefördert:
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie Kommunen oder Kirchengemeinden sowie gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie Wohlfahrtsverbände.
Was wird gefördert:
Gefördert wird die Entwicklung eines Konzepts zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise unter Berücksichtigung moderner Methoden und Techniken. Die konkreten inhaltlichen Voraussetzungen finden sich in der Förderrichtlinie (Förderschwerpunkt 1).
Weitere Hinweise bietet das Merkblatt und die Vorhabensbeschreibung zu Förderschwerpunkt 1.
In welchem Umfang wird gefördert:
Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 1 beträgt 70.000 Euro.
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Tel. 030-726 18 0605
E-Mail: AnpaSo@z-u-g.org
Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderrichtlinie, Merkblätter, Vorhabensbeschreibungen, Beispielanträge
Förderfenster: aktuell geschlossen
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Beispielhafte Ausgangssituation:
Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement):
Eine Kommune möchte ein nachhaltiges und ganzheitliches Klimaanpassungsmanagement etablieren und ein Anpassungskonzept unter Begleitung bzw. durch eine Klimaanpassungsmanagerin bzw. einen -manager erstellen lassen.
Förderschwerpunkt B (Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung):
Insbesondere fortgeschrittene Akteure, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen, wollen innovative Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit entwickeln.
Wer wird gefördert:
Förderschwerpunkt A:
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zusammenschlüsse an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Förderschwerpunkt B:
Kommunen sowie Verbände, Vereine, Hochschulen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern.
Was wird gefördert:
Förderschwerpunkt A.1:
Die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts unter Begleitung bzw. durch Anpassungsmanagerinnen oder -manager (befristete Personalstelle).
Förderschwerpunkt B I:
Die Entwicklung innovativer Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf neuartige Weise – auch im Sinn der Nachhaltigkeitsziele – gestaltet werden kann.
In welchem Umfang wird gefördert:
Förderschwerpunkt A.1: Maximal 225.000 Euro, Projektlaufzeit: maximal 24 Monate
Förderschwerpunkt B I: Maximal 300.000 Euro, Projektlaufzeit: In der Regel nicht mehr als drei Jahre
Projektbeispiele:
Laufende und abgeschlossene Projekte
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Hotline: 030-700 181-733 (Montag bis Freitag, 10.00 bis 15.00 Uhr)
E-Mail: das-foerderprogramm@z-u-g.org
Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde, eine private Bauherrin oder ein privater Bauherr oder ein Verband möchte im Rahmen der Dorferneuerung auch Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen und dafür ein Konzept oder eine Planung erstellen.
Wer wird gefördert:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.
Was wird gefördert:
Konzepte, Planungen und Dokumentationen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung und -erneuerung sowie deren fachkundige Erläuterung und Darstellung (ausgenommen sind die Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen).
Voraussetzung: Das zur Förderung vorgesehene Gebiet muss in einem vom jeweils zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung (Bewilligungsbehörde) festgelegten Fördergebiet liegen, die Gemeinde oder der Gemeindeteil in der die Dorferneuerung durchgeführt wird, muss ländlich strukturiert sein und der beteiligte Gemeindeteil soll i.d.R. nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.
In welchem Umfang wird gefördert:
Bis zu 70 Prozent der Ausgaben
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für ländliche Entwicklung
Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: aktuell geschlossen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte eines ihrer Bestandsquartiere unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entwickeln.
Wer wird gefördert:
Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
Was wird gefördert:
Integrierte Quartierskonzepte (Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte, keine Planungskosten).
In welchem Umfang wird gefördert:
Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent der förderfähigen Kosten
Fördergeber:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen (BMWSB)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: aktuell geschlossen
© Tanja Gallenmüller, LfU
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt im Siedlungsbereich leisten und will hierfür neue naturnahe Grünflächen schaffen oder bestehende naturnah umgestalten. Hierfür erstellt sie Pflegekonzepte und -pläne oder Stadtbaumkonzepte.
Wer wird gefördert:
Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, Weitere Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern nicht dem Bund oder den Ländern zugeordnet
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: aktuell geschlossen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte strategische Vorhaben zur Klimaanpassung durchführen und hierfür ein Konzept erarbeiten.
Wer wird gefördert:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern.
Was wird gefördert:
Die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts, das möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigt.
Zuwendungsfähig sind:
In welchem Umfang wird gefördert:
bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 150.000 Euro und Bagatellgrenze von 5.000 Euro.
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
© ANL
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und möchte vorab ein Konzept oder einen Pflege- und Entwicklungsplan aufstellen.
Wer wird gefördert:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen (vgl. Nr. 5.1: Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) e. V., Naturparkverband Bayern e. V.).
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtliche zuständige Regierungen
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
© Florian Schreiber
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant mit Blick auf die Klimaanpassung wasserwirtschaftliche Vorhaben (z. B. Hochwasserschutz) von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten, und möchte im Vorfeld ein Konzept erstellen.
Wer wird gefördert:
Gebietskörperschaften (einschließl. Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen (nach Art. 89 der Gemeindeordnung), gemeinsame Kommunalunternehmen (nach Art. 49 Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit), Wasser- und Bodenverbände, Landschaftspflegeverbände.
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Wasserwirtschaftsamt
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
© Stadt Roding
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Stadt, ein Dorf oder eine Marktgemeinde stehen vor der städtebaulichen Erneuerung.
Ziele: Innenstädte oder Ortsmitten stärken, Stadt- und Ortsteile mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf entwickeln sowie nachhaltige städtebauliche Strukturen angesichts von Funktionsverlusten wiederherstellen.
Wer wird gefördert:
Kommunen, gemeindliche Zweckverbände oder (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften (letztere nur mit Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr)
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Projektbeispiele:
Projekte der Städtebauförderung
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, StMB
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Ein (mittelständisches) Unternehmen oder eine Hochschule entwickelt innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt.
Wer wird gefördert:
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (bei Unternehmen: vorrangig kleine und mittlere Unternehmen)
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Projektbeispiele:
Fördergeber:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt, DBU
Ansprechpartner:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Tel.: 0541-9633-250
E-Mail: s.djahanschah@dbu.de
Weiterführende Informationen:
DBU-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
© Bayerisches Landesamt für Umwelt
Beispielhafte Ausgangssituation:
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möchten ihren Wald klimaresilient umbauen und zunächst das klimaangepasste Waldmanagement planen und vorbereiten.
Wer wird gefördert:
Natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von §2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet mit Ausnahme von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.
Was wird gefördert:
Förderung von Planungen und Vorbereitungen für ein klimaangepasstes Waldmanagement unter Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien gemäß der Richtlinie 2.2.1-12.
In welchem Umfang wird gefördert:
Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Zuwendung ist flächenbezogen und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u.a. abhängig von:
Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.
Übersicht zur Berechnung der Zuwendungshöhe
Fördergeber:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL
Ansprechpartner:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Tel. 03843 6930-600
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de
Weiterführende Informationen: