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Konzepte und Planungen

Bevor man mit der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen startet, empfiehlt sich ein Konzept zu erstellen und die Ideen mit Planungen zu konkretisieren. Im Folgenden werden Förderprogramme des Freistaats Bayern und des Bundes vorgestellt, die finanzielle Unterstützung beim Thema „Konzepte und Planungen“ zur Klimaanpassung anbieten.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (ANPASO)

Förderfenster: 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 (ausschließlich Förderschwerpunkt 1 und 2)

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Das Foto zeigt eine soziale Einrichtung mit Spielplatz und Blumenwiese im Vordergrund

© Lukas Vallentin

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Trägerin oder ein Träger einer sozialen Einrichtung will ein Konzept zur Klimaanpassung seiner Einrichtung erstellen.

Wer wird gefördert:
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie Kommunen oder Kirchengemeinden sowie gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie Wohlfahrtsverbände.

Was wird gefördert:
Gefördert wird die Entwicklung eines Konzepts zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise unter Berücksichtigung moderner Methoden und Techniken. Die konkreten inhaltlichen Voraussetzungen finden sich in der Förderrichtlinie (Förderschwerpunkt 1).
Weitere Hinweise bietet das Merkblatt und die Vorhabensbeschreibung zu Förderschwerpunkt 1.

In welchem Umfang wird gefördert:

  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Personen des juristischen Rechts wie Kommunen.
  • 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, insbesondere Wohlfahrtsverbände.

Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 1 beträgt 70.000 Euro.

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Tel. 030-726 18 0605
E-Mail: AnpaSo@z-u-g.org

Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderrichtlinie, Merkblätter, Vorhabensbeschreibungen, Beispielanträge

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (DAS)

Förderfenster: aktuell geschlossen

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Das Foto zeigt Blumenwiese mit vereinzelten jungen Bäumen vor städtisch anmutenden Wohngebäuden

Beispielhafte Ausgangssituation:
Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement):
Eine Kommune möchte ein nachhaltiges und ganzheitliches Klimaanpassungsmanagement etablieren und ein Anpassungskonzept unter Begleitung bzw. durch eine Klimaanpassungsmanagerin bzw. einen -manager erstellen lassen.

Förderschwerpunkt B (Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung):
Insbesondere fortgeschrittene Akteure, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen, wollen innovative Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit entwickeln.

Wer wird gefördert:
Förderschwerpunkt A:
Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zusammenschlüsse an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

Förderschwerpunkt B:
Kommunen sowie Verbände, Vereine, Hochschulen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern.

Was wird gefördert:
Förderschwerpunkt A.1:
Die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts unter Begleitung bzw. durch Anpassungsmanagerinnen oder -manager (befristete Personalstelle).

Förderschwerpunkt B I:
Die Entwicklung innovativer Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf neuartige Weise – auch im Sinn der Nachhaltigkeitsziele – gestaltet werden kann.

In welchem Umfang wird gefördert:
Förderschwerpunkt A.1: Maximal 225.000 Euro, Projektlaufzeit: maximal 24 Monate
Förderschwerpunkt B I: Maximal 300.000 Euro, Projektlaufzeit: In der Regel nicht mehr als drei Jahre

Projektbeispiele:
Laufende und abgeschlossene Projekte

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Hotline: 030-700 181-733 (Montag bis Freitag, 10.00 bis 15.00 Uhr)
E-Mail: das-foerderprogramm@z-u-g.org

Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm

Dorferneuerung (DORFR)

Förderfenster: offen

Mit Fördermitteln der Dorferneuerung hat Markt Nordheim den Geroldsbach neuge-staltet. Zu sehen ist ein Dorfkern mit Bach.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde, eine private Bauherrin oder ein privater Bauherr oder ein Verband möchte im Rahmen der Dorferneuerung auch Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen und dafür ein Konzept oder eine Planung erstellen.

Wer wird gefördert:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.

Was wird gefördert:
Konzepte, Planungen und Dokumentationen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung und -erneuerung sowie deren fachkundige Erläuterung und Darstellung (ausgenommen sind die Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen).

Voraussetzung: Das zur Förderung vorgesehene Gebiet muss in einem vom jeweils zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung (Bewilligungsbehörde) festgelegten Fördergebiet liegen, die Gemeinde oder der Gemeindeteil in der die Dorferneuerung durchgeführt wird, muss ländlich strukturiert sein und der beteiligte Gemeindeteil soll i.d.R. nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.

In welchem Umfang wird gefördert:
Bis zu 70 Prozent der Ausgaben

Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)

Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für ländliche Entwicklung

Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm

KfW-Programm 432: Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

Förderfenster: aktuell geschlossen

Das Foto zeigt ein Altstadtquartier mit dichter Bebauung aus kleinen Häusern.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte eines ihrer Bestandsquartiere unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entwickeln.

Wer wird gefördert:
Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe

Was wird gefördert:
Integrierte Quartierskonzepte (Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte, keine Planungskosten).

In welchem Umfang wird gefördert:
Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent der förderfähigen Kosten

Fördergeber:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen (BMWSB)

Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008

Weiterführende Informationen:

KfW-Zuschuss 444: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Förderfenster: aktuell geschlossen

Das Foto zeigt eine Wiese und im Hintergrund Bäume.

© Tanja Gallenmüller, LfU

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt im Siedlungsbereich leisten und will hierfür neue naturnahe Grünflächen schaffen oder bestehende naturnah umgestalten. Hierfür erstellt sie Pflegekonzepte und -pläne oder Stadtbaumkonzepte.

Wer wird gefördert:
Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, Weitere Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern nicht dem Bund oder den Ländern zugeordnet

Was wird gefördert:
  • A) Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
    • Pflegekonzepte und -pläne (vorausgesetzt, es wird mind. eine Maßnahme umgesetzt);
    • Zertifizierung der Pflegekonzepte und -pläne
  • B) Pflanzung von Bäumen
    • Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, es wird mind. eine Maßnahme umgesetzt)

In welchem Umfang wird gefördert:
  • 80 Prozent der förderfähigen Kosten
  • 90 Prozent für finanzschwache Kommunen

Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008

Weiterführende Informationen:

Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KOMMKLIMAFÖR)

Förderfenster: aktuell geschlossen

Das Foto zeigt einen Stapel Broschüren. Auf dem Titelblatt steht "Klimaanpassungskonzept" und es wird mit Wetterpiktogrammen geschmückt.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte strategische Vorhaben zur Klimaanpassung durchführen und hierfür ein Konzept erarbeiten.

Wer wird gefördert:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern.

Was wird gefördert:
Die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts, das möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigt.

Zuwendungsfähig sind:

  • Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur
    • Erstellung, Erweiterung oder Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts
    • Professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal zehn Tagen

In welchem Umfang wird gefördert:
bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 150.000 Euro und Bagatellgrenze von 5.000 Euro.

Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Förderfenster: offen

Das Foto zeigt eine bunte, artenreiche Wiese

© ANL

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und möchte vorab ein Konzept oder einen Pflege- und Entwicklungsplan aufstellen.

Wer wird gefördert:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen (vgl. Nr. 5.1: Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) e. V., Naturparkverband Bayern e. V.).

Was wird gefördert:

  • Konzepte zur Förderung der Biodiversität in Kommunen auf Flächen gem. 2.1.6 (Flächen und Einzelbestandteile der Natur, die in der Kartierung schutzwürdiger Biotope erfasst oder die Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten der „Roten Listen“ sind. Hierzu gehören auch Flächen im Siedlungsraum und kommunalen Flächen, die für das Naturerleben von besonderer Bedeutung sind und erst durch die geplante Maßnahme zu einem ökologisch wertvollen Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten werden.
  • Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen, v.a. in Gebieten des BayernNetzNatur, Naturschutzgebieten, Naturparke, Natura 2000.

In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtliche zuständige Regierungen

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWAS)

Förderfenster: offen

Das Bild zeigt den renaturierten Retzbach mit extensiven Grün- und Gehölzflächen entlang der Ufer.

© Florian Schreiber

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant mit Blick auf die Klimaanpassung wasserwirtschaftliche Vorhaben (z. B. Hochwasserschutz) von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten, und möchte im Vorfeld ein Konzept erstellen.

Wer wird gefördert:
Gebietskörperschaften (einschließl. Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen (nach Art. 89 der Gemeindeordnung), gemeinsame Kommunalunternehmen (nach Art. 49 Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit), Wasser- und Bodenverbände, Landschaftspflegeverbände.

Was wird gefördert:

  • Ereignisdokumentation zu Hochwasser- und Starkregenereignissen
  • Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte
    • Überschwemmungsgebietsermittlung
    • Hochwasser-Audit
    • Konzepte zum kommunalen Sturzflut- und Risikomanagement
  • Gefährdungs- und Risikobetrachtungen für Hochwasser- und Starkregenereignisse (inkl. Gefahrenkarten)
    • Sicherheitsüberprüfung an kommunalen Stauanlagen (wie Hochwasserrückhaltebecken)
  • Gewässerentwicklungskonzepte
  • Umsetzungskonzepte
  • Koordinierung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Erstellung von Umsetzungskonzepten

In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Wasserwirtschaftsamt

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Städtebauförderung

Förderfenster: offen

Im Vordergrund sieht man den Fluss Regen vor der Kulisse der Kleinstadt Roding mit historischem Ortskern samt Kirche. Vom Fluss führen Terrassen aus Beton und Gras hoch zur Stadt. Diese dienen der Naherholung und dem Hochwasserschutz. Sie wurden mit Mitteln der Städtebauförderung neugestaltetet.

© Stadt Roding

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Stadt, ein Dorf oder eine Marktgemeinde stehen vor der städtebaulichen Erneuerung.
Ziele: Innenstädte oder Ortsmitten stärken, Stadt- und Ortsteile mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf entwickeln sowie nachhaltige städtebauliche Strukturen angesichts von Funktionsverlusten wiederherstellen.

Wer wird gefördert:
Kommunen, gemeindliche Zweckverbände oder (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften (letztere nur mit Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr)

Was wird gefördert:

  • Im Bayerischen Programm:
    Städtebauliche Einzelvorhaben: Einzelne Vorhaben von erheblicher städtebaulicher Bedeutung, die sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentlichen Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden.
    Hierzu zählen auch beispielhafte Planungen.

    Förderinitiative Klima wandel(t) Innenstadt: Integrierte Konzepte und Planungen mit Schwerpunkt auf klimagerechte städtebauliche Entwicklung
    Förderinitiative Innen statt Außen: Konzepte, Planungen und Gutachten sowie Beratungsleistungen, die der Vorbereitung der städtebaulichen Erneuerung dienen und einen Beitrag zum Flächensparen und zur Innenentwicklung leisten
    Förderinitiative Flächenentsiegelung: Konzepte, Planungen und Gutachten sowie Beratungsleistungen, die der Vorbereitung der städtebaulichen Erneuerung in Bezug auf die der Entsiegelung befestigter Flächen dienen
  • Im Bund-Länder-Programm:
    Die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme (Städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das von der Gemeinde abgegrenzt worden ist und für dessen Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist) einschließlich der Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte im Rahmen der drei aktuellen Programme und unter Berücksichtigung der Klimaanpassung (= Voraussetzung):
    1) Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
    2) Sozialer Zusammenhalt
    3) Wachstum und Erneuerung

In welchem Umfang wird gefördert:

  • max. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Bayerischen Programm „Flächen schonen“
  • max. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Bayerischen Programm „Flächen schonen“ für finanzschwache Kommunen

Projektbeispiele:
Projekte der Städtebauförderung

Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, StMB

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung

Weiterführende Informationen:

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Förderfenster: offen

Die Visualisierung zeigt ein neues Wohnquartier mit vielen Grünflächen im Vordergrund.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Ein (mittelständisches) Unternehmen oder eine Hochschule entwickelt innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt.

Wer wird gefördert:
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (bei Unternehmen: vorrangig kleine und mittlere Unternehmen)

Was wird gefördert:

  • Förderthema 5: Konzepte zur Energie- und Ressourcen schonende Quartiersentwicklung und -erneuerung:
    Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
  • Förderthema 9: Naturschutz und Gewässerschutz:
    Steigerung der Resilienz des Wasserhaushalts, einschließlich innovativer Technologien zur effizienten Wassernutzung (z. B. Grauwasser, Tröpfchenbewässerung) sowie eines dynamischen Schutzes vor Hochwasser und Extremwetterereignissen.

In welchem Umfang wird gefördert:

  • 50 Prozent der Projektkosten (Unternehmen und Vereine)
  • bis zu 100 Prozent der Projektausgaben (Hochschulen)

Projektbeispiele:

Fördergeber:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt, DBU

Ansprechpartner:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Tel.: 0541-9633-250
E-Mail: s.djahanschah@dbu.de

Weiterführende Informationen:
DBU-Website zum Förderprogramm

Klimaangepasstes Waldmanagement

Förderfenster: offen

Das Foto zeigt ein Altstadtquartier mit dichter Bebauung aus kleinen Häusern.

© Bayerisches Landesamt für Umwelt

Beispielhafte Ausgangssituation:
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möchten ihren Wald klimaresilient umbauen und zunächst das klimaangepasste Waldmanagement planen und vorbereiten.

Wer wird gefördert:
Natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von §2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet mit Ausnahme von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.

Was wird gefördert:
Förderung von Planungen und Vorbereitungen für ein klimaangepasstes Waldmanagement unter Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien gemäß der Richtlinie 2.2.1-12.

In welchem Umfang wird gefördert:
Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Zuwendung ist flächenbezogen und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u.a. abhängig von:

  • Der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
  • Der Durchführung der Richtlinie 2.2.1-12
  • Bereits gewährten Förderungen

Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.
Übersicht zur Berechnung der Zuwendungshöhe

Fördergeber:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL

Ansprechpartner:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Tel. 03843 6930-600
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen