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Konzepte und Planungen

Bevor man mit der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen startet, empfiehlt sich ein Konzept zu erstellen und die Ideen mit Planungen zu konkretisieren. Im Folgenden werden Förderprogramme des Freistaats Bayern und des Bundes vorgestellt, die finanzielle Unterstützung beim Thema „Konzepte und Planungen“ zur Klimaanpassung anbieten.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (ANPASO) – Ein Programm des BMUV

Das Foto zeigt eine soziale Einrichtung mit Spielplatz und Blumenwiese im Vordergrund

© Lukas Vallentin

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune, eine Kirchengemeinde, ein gemeinnütziger Verein oder Verband, eine gemeinnützige Stiftung oder ein gemeinnütziges Unternehmen will ein Konzept zur Klimaanpassung seiner sozialen Einrichtung erstellen (Förderschwerpunkt 1: Konzepterstellung).

Antragsfenster aktuell geschlossen. Bei Interesse können Sie sich auf der Website der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) registrieren, um per E-Mail Informationen über Förderfenster der AnpaSo zu erhalten: www.z-u-g.org/anpaso .

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie Kommunen oder Kirchengemeinden sowie gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie Wohlfahrtsverbände (Förderschwerpunkt 1).

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Gefördert wird die Entwicklung eines Konzepts zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise unter Berücksichtigung moderner Methoden und Techniken. Die konkreten inhaltlichen Voraussetzungen finden sich in der Förderrichtlinie (Förderschwerpunkt 1).
Weitere Hinweise bietet das Merkblatt und die Vorhabenbeschreibung zu Förderschwerpunkt 1.

In welchem Umfang wird gefördert:

  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Personen des juristischen Rechts wie Kommunen.
  • 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, insbesondere Wohlfahrtsverbände.

Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 1 beträgt 70.000 Euro.

Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Tel. 030-700 181 605
E-Mail: AnpaSo@z-u-g.org

Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderrichtlinie, Merkblätter, Vorhabensbeschreibungen, Beispielanträge

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel – Ein Programm des BMUV

Das Foto zeigt Blumenwiese mit vereinzelten jun-gen Bäumen vor städtisch anmutenden Wohnge-bäuden

Beispielhafte Ausgangssituation:
Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement): Eine Kommune möchte ein nachhaltiges und ganzheitliches Klimaanpassungsmanagement etablieren und ein Anpassungskonzept unter Begleitung bzw. durch eine Klimaanpassungsmanagerin bzw. einen -manager erstellen lassen.
Förderschwerpunkt B (Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung): Insbesondere fortgeschrittene Akteure, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen, wollen innovative Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit entwickeln.

Neues Antragsfenster im Rahmen des aktuellen ANK-DAS-Förderaufrufs: 1. November 2023 bis 31. Januar 2024

Die Mittel des aktuellen Förderaufrufs werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt. Unter dem ANK-DAS-Förderaufruf wird insbesondere die Erstellung von Konzepten (siehe Förderschwerpunkt A1) und erstmals auch innovative Modellprojekte (siehe Förderschwerpunkt A3) gefördert. Der neue Förderaufruf der DAS setzt im Rahmen des ANK einen inhaltlichen Schwerpunkt auf natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen.
Alle Infos zum aktuellen Förderaufruf und Termine zu Online-Informationsveranstaltungen sind auf der Website der ZUG zu finden: www.z-u-g.org/das

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Förderschwerpunkt A: Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Zusammenschlüsse an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
Förderschwerpunkt B: Kommunen sowie Verbände, Vereine, Hochschulen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Förderschwerpunkt A.1:
Die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts unter Begleitung bzw. durch Anpassungsmanagerinnen oder -manager (befristete Personalstelle).

Förderschwerpunkt B I:
Die Entwicklung innovativer Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf neuartige Weise – auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele – gestaltet werden kann.

In welchem Umfang wird gefördert:
Förderschwerpunkt A.1: Maximal 225.000 Euro, Projektlaufzeit: maximal 24 Monate
Förderschwerpunkt B I: Maximal 300.000 Euro, Projektlaufzeit: In der Regel nicht mehr als drei Jahre

Projektbeispiele:
Laufende und abgeschlossene Projekte

Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Hotline: 030-700 181-733 (Montag bis Freitag, 10.00 bis 15.00 Uhr)
E-Mail: das-foerderprogramm@z-u-g.org

Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm

Dorferneuerung (DORFR) – ein Programm des StMELF

Mit Fördermitteln der Dorferneuerung hat Markt Nordheim den Geroldsbach neuge-staltet. Zu sehen ist ein Dorfkern mit Bach.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde, eine private Bauherrin oder ein privater Bauherr oder ein Verband möchte im Rahmen der Dorferneuerung auch Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Konzepte, Planungen und Dokumentationen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung und -erneuerung sowie deren fachkundige Erläuterung und Darstellung (ausgenommen sind die Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen).

Das zur Förderung vorgesehene Gebiet muss in einem vom jeweils zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung (Bewilligungsbehörde) festgelegten Fördergebiet liegen, die Gemeinde oder der Gemeindeteil in der die Dorferneuerung durchgeführt wird, muss ländlich strukturiert sein und der beteiligte Gemeindeteil soll i.d.R. nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.

In welchem Umfang wird gefördert:
bis zu 70 Prozent der Ausgaben

Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für ländliche Entwicklung

Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm

KfW-Programm 432: Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier – ein Programm des BMWSB

Das Foto zeigt ein Altstadtquartier mit dichter Bebauung aus kleinen Häusern.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte eines ihrer Bestandsquartiere unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entwickeln.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Integrierte Quartierskonzepte (Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte, keine Planungskosten).

In welchem Umfang wird gefördert:
Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent der förderfähigen Kosten

Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008

Weiterführende Informationen:

Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KOMMKLIMAFÖR) – ein Programm des StMUV

Das Foto zeigt einen Stapel Broschüren. Auf dem Titelblatt steht "Klimaanpassungskonzept" und es wird mit Wetterpiktogrammen geschmückt.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte strategische Vorhaben zur Klimaanpassung durchführen und hierfür ein Konzept erarbeiten.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern.

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts, das möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigt.

Erforderliche Bestandteile des Konzepts sind:

  • eine Analyse und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation und entsprechende Ableitung der Folgen für die jeweilige Kommune,
  • die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien und gegebenenfalls Planung von Vorhaben zur Klimaanpassung,
  • die intensive Beteiligung der Akteure (Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft, Multiplikatoren und Zivilgesellschaft),
  • Konzeption und Durchführung öffentlichkeitswirksamer Begleitung (zum Beispiel Bürgerbeteiligung, Informationsvermittlung) sowie
  • die Bewertung der Vorhaben hinsichtlich Wirksamkeit und Realisierbarkeit; die Planung und Bewertung muss mit der Kommune erfolgen.

Zuwendungsfähig sind:

  • Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur
    • Erstellung, Erweiterung oder Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts
    • professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal zehn Tagen
  • Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

In welchem Umfang wird gefördert:
bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 150.000 Euro und Bagatellgrenze von 5.000 Euro.

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) – ein Programm des StMUV

Das Foto zeigt eine bunte, artenreiche Wiese

© ANL

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und möchte vorab ein Konzept oder einen Pflege- und Entwicklungsplan aufstellen.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen (vgl. Nr. 5.1: Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) e. V., Naturparkverband Bayern e. V.).

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:

  • Konzepte zur Förderung der Biodiversität in Kommunen auf Flächen gem. 2.1.6 (Flächen und Einzelbestandteile der Natur, die in der Kartierung schutzwürdiger Biotope erfasst oder die Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten der „Roten Listen“ sind. Hierzu gehören auch Flächen im Siedlungsraum und kommunalen Flächen, die für das Naturerleben von besonderer Bedeutung sind und erst durch die geplante Maßnahme zu einem ökologisch wertvollen Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten werden.
  • Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen, v.a. in Gebieten des BayernNetzNatur, Naturschutzgebieten, Naturparke, Natura 2000.

In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtliche zuständige Regierungen

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWAS) – ein Programm des StMUV

Das Bild zeigt den renaturierten Retzbach mit extensiven Grün- und Gehölzflächen entlang der Ufer.

© Florian Schreiber

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant mit Blick auf die Klimaanpassung wasserwirtschaftliche Vorhaben (z.B. Hochwasserschutz) von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten, und möchte im Vorfeld ein Konzept erstellen.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Gebietskörperschaften (einschließl. Eigenbetriebe), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen (nach Art. 89 der Gemeindeordnung), gemeinsame Kommunalunternehmen (nach Art. 49 Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit), Wasser- und Bodenverbände, Landschaftspflegeverbände.

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:

  • Ereignisdokumentation zu Hochwasser- und Starkregenereignissen
  • Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte
     Überschwemmungsgebietsermittlung
     Hochwasser-Audit
     Konzepte zum kommunalen Sturzflut- und Risikomanagement
  • Gefährdungs- und Risikobetrachtungen für Hochwasser- und Starkregenereignisse (inkl. Gefahrenkarten)
     Sicherheitsüberprüfung an kommunalen Stauanlagen (wie Hochwasserrückhaltebecken)
  • Gewässerentwicklungskonzepte
  • Umsetzungskonzepte
  • Koordinierung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Erstellung von Umsetzungskonzepten

In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Wasserwirtschaftsamt

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Städtebauförderung – ein Programm des StMB und BMWSB

Im Vordergrund sieht man den Fluss Regen vor der Kulisse der Kleinstadt Roding mit historischem Ortskern samt Kirche. Vom Fluss führen Terrassen aus Beton und Gras hoch zur Stadt. Diese dienen der Naherholung und dem Hochwasserschutz. Sie wurden mit Mitteln der Städtebauförderung neugestaltetet.

© Stadt Roding

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Stadt, ein Dorf oder eine Marktgemeinde stehen vor der städtebaulichen Erneuerung. Ziele: Innenstädte oder Ortsmitten stärken, Stadt- und Ortsteile mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf entwickeln sowie nachhaltige städtebauliche Strukturen angesichts von Funktionsverlusten wiederherstellen.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Kommunen, gemeindliche Zweckverbände oder (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften (letztere nur mit Zustimmung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr)

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen

  • Im Bayerischen Programm:
    Städtebauliche Einzelvorhaben: Einzelne Vorhaben von erheblicher städtebaulicher Bedeutung, die sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentlichen Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden. Hierzu zählen auch beispielhafte Planungen.
  • Im Bund-Länder-Programm:
    Die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme (Städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes, das von der Gemeinde abgegrenzt worden ist und für dessen Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist) einschließlich der Erarbeitung (Fortschreibung) integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte im Rahmen der drei aktuellen Programme und unter Berücksichtigung der Klimaanpassung (= Voraussetzung):
    1) Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
    2) Sozialer Zusammenhalt
    3) Wachstum und Erneuerung

In welchem Umfang wird gefördert:

  • max. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • max. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Bayerischen Programm „Flächen schonen“
  • max. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten im Bayerischen Programm „Flächen schonen“ für finanzschwache Kommunen

Projektbeispiele:
Projekte der Städtebauförderung

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung

Weiterführende Informationen:

Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Die Visualisierung zeigt ein neues Wohnquartier mit vielen Grünflächen im Vordergrund.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Ein (mittelständisches) Unternehmen oder eine Hochschule entwickelt innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (bei Unternehmen: vorrangig kleine und mittlere Unternehmen)

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:

  • Förderthema 5: Konzepte zur Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung:
    Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, zum schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
  • Förderthema 10: Integrierte Konzepte zum Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern:
    Stoffflussmodelle, Entscheidungsunterstützungssysteme sowie konkrete Maßnahmen zur Reduktion anthropogener Einflüsse und zur strukturellen Optimierung der Gewässer in urbanen und ländlichen Räumen

In welchem Umfang wird gefördert:

  • 50 Prozent der Projektkosten (Unternehmen und Vereine)
  • bis zu 100 Prozent der Projektausgaben (Hochschulen)

Projektbeispiele:

Ansprechpartner:
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Tel.: 0541-9633-250
E-Mail: s.djahanschah@dbu.de

Weiterführende Informationen:
DBU-Website zum Förderprogramm

Klimaangepasstes Waldmanagement - Ein Programm des BMEL

Das Foto zeigt ein Altstadtquartier mit dichter Bebauung aus kleinen Häusern.

© Bayerisches Landesamt für Umwelt

Beispielhafte Ausgangssituation:
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möchten ihren Wald klimaresilient umbauen und zunächst das klimaangepasste Waldmanagement planen und vorbereiten.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von §2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet mit Ausnahme von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.

Was wird gefördert – in der Kategorie Konzepte und Planungen:
Förderung von Planungen und Vorbereitungen für ein klimaangepasstes Waldmanagement unter Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien gemäß der Richtlinie 2.2.1-12.

In welchem Umfang wird gefördert:
Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Zuwendung ist flächenbezogen und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u.a. abhängig von:

  • Der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
  • Der Durchführung der Richtlinie 2.2.1-12
  • Bereits gewährten Förderungen

Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.
Übersicht zur Berechnung der Zuwendungshöhe

Ansprechpartner:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Tel. 03843 6930-600
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen