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Umsetzung und Management

Freistaat und Bund bieten Förderprogramme an, die die Umsetzung und das Management zur Klimaanpassung finanziell unterstützen.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (ANPASO) – ein Programm des BMUV

Das Foto zeigt eine soziale Einrichtung mit Blumenwiese und Spielplatz im Vordergrund

© Lukas Vallentin

Beispielhafte Ausgangssituation:

  • Eine Kommune, eine Kirchengemeinde, ein Verein, ein Verband oder eine Stiftung möchte auf Basis eines bestehenden Klimaanpassungskonzepts Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen (Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Klimaanpassungsmaßnahmen).
  • Eine gemeinnützige soziale Einrichtung in freier Trägerschaft benötigt Unterstützung bei der Steuerung, Moderation und Koordination von Klimaanpassungsprozessen auf übergeordneter Ebene (Förderschwerpunkt 3: Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft).

Antragsfenster aktuell geschlossen. Bei Interesse können Sie sich auf der Website der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) registrieren, um per E-Mail Informationen über Förderfenster der AnpaSo zu erhalten: www.z-u-g.org/anpaso

Wer wird gefördert – im Förderschwerpunkt Stadtnatur und in der Kategorie Umsetzung und Management:

  • Förderschwerpunkt 2: Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie Kommunen und Kirchengemeinden sowie gemeinnützige Vereine, Verbände oder Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie Wohlfahrtsverbände.
  • Förderschwerpunkt 3: Ausschließlich gemeinnützige freie Trägerschaften sozialer Einrichtungen (z.B. Wohlfahrtsverbände). Die Trägerschaft sollte auf übergeordneter Ebene agieren, d.h. Einfluss auf die Prozesse der ihr untergeordneten Strukturen haben.

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

Förderschwerpunkt 2:

  • 2.1 Umsetzung von investiven oder nicht-investiven Klimaanpassungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete) auf Grundlage eines Klimaanpassungskonzepts, das den Anforderungen im Förderschwerpunkt 1 der AnpaSo entspricht (siehe Rubrik Konzepte und Planungen)
  • 2.2 Umsetzung von investiven oder nicht-investiven Klimaanpassungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete) auf Grundlage eines Konzepts oder einer Einstiegsberatung, die im Förderfenster 1 der AnpaSo erstellt wurden (Anschlussförderung)
    • Zielvorgaben Förderschwerpunkt 2:

    • Schwerpunkt liegt auf naturbasierten Lösungen
    • Möglichkeit zur Kombination von naturbasierten Lösungen und grauen Maßnahmen (ergänzend, um die erforderliche Wirksamkeit zu erzielen)
    • Adressierung möglichst mehrerer Klimarisiken, sofern Maßnahmenpakete beantragt werden
    • Sichtbarmachung der Maßnahmen über vorhandene Strukturen und Netzwerke.

Förderschwerpunkt 3:
Eine befristete Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, um die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse innerhalb ihrer Strukturen anzustoßen und umzusetzen.

Zielvorgaben Förderschwerpunkt 3:

  • Steuerung, Moderation und Koordination von Klimaanpassungsprozessen auf übergeordneter Ebene
  • Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung, Netzwerkarbeit und konkrete Unterstützung für untergeordnete Organisationen (siehe Rubrik Information und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Sichtbarmachung der Aktivitäten über vorhandene Strukturen und Netzwerke (siehe Rubrik Information und Öffentlichkeitsarbeit)

In welchem Umfang wird gefördert:

  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Personen des juristischen Rechts wie Kommunen
  • 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse, insbesondere Wohlfahrtsverbände

Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 2 beträgt 500.000 Euro.

Die maximale Fördersumme von Personalausgaben im Förderschwerpunkt 3 beträgt 175.000 Euro.

Projektbeispiele:
Laufende Projekte

Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Tel. 030-700 181 605
E-Mail: AnpaSo@z-u-g.org

Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderrichtlinie, Merkblätter, Vorhabensbeschreibungen, Beispielanträge

Bundesprogramm Biologische Vielfalt – ein Programm des BMUV

Das Foto zeigt Artenreiche Robinsonsche Blumenwiese im Wohngebiet der GWG Ingolstadt.Quelle: Rudolf Wittmann

© Rudolf Wittmann

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune oder ein Verband plant ein Vorhaben, um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Das Vorhaben ist für die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt gesamtstaatlich repräsentativ bedeutsam oder es setzt diese Strategie besonders beispielhaft um.

Wer wird gefördert – im Förderschwerpunkt Stadtnatur und in der Kategorie Umsetzung und Management:
Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

  • Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, z. B. Sicherung, Verbesserung und Wiederherstellung von Ökosystemen und deren biologischer Vielfalt
  • Zentrale Maßnahme des Masterplans Stadtnatur, durch die naturnahe, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement erhöht und die biodiversitätsfördernde Durchgrünung von Kommunen verbessert werden soll.

In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ansprechpartner:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR),
DLR Projektträger, Abteilung Leben, Natur, Vielfalt,
Programmbüro des BfN, Bonn

DLR Projektträger - Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Tel. 0228-3821-1809
E-Mail: programmbuero-bpbv@dlr.de

Weiterführende Informationen:
BfN-Website zum Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel – ein Programm des BMUV

Das Foto zeigt eine begrünte Hausfassade.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement): Eine Kommune möchte die Umsetzung ihres Klimaanpassungskonzepts (Erstvorhaben) durch eine Klimaanpassungsmanagerin/einen Klimaanpassungsmanager begleiten oder eine ausgewählte Klimaanpassungsmaßnahme des Konzepts umsetzen (Anschlussvorhaben).
Förderschwerpunkt B (Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung): Insbesondere fortgeschrittene Akteure, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen, wollen innovative Klimaanpassungsmaßnahmen mit Vorbildcharakter als Investitionsvorhaben umsetzen.

Neues Antragsfenster im Rahmen des aktuellen ANK-DAS-Förderaufrufs: 1. November 2023 bis 31. Januar 2024

Die Mittel des aktuellen Förderaufrufs werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums bereitgestellt. Unter dem ANK-DAS-Förderaufruf wird insbesondere die Erstellung von Konzepten (siehe Förderschwerpunkt A1) und erstmals auch innovative Modellprojekte (siehe Förderschwerpunkt A3) gefördert. Der neue Förderaufruf der DAS setzt im Rahmen des ANK einen inhaltlichen Schwerpunkt auf natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen.
Alle Infos zum aktuellen Förderaufruf und Termine zu Online-Informationsveranstaltungen sind auf der Website der ZUG zu finden: www.z-u-g.org/das

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Förderschwerpunkt A: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

Förderschwerpunkt B: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, sowie Vereine, Verbände, Hochschulen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern.

Was wird gefördert:

Förderschwerpunkt A:

  • A.2: Die Begleitung der Umsetzung des im Rahmen dieses Förderprogramms erstellten oder eines vergleichbaren nachhaltigen Anpassungskonzepts durch Klimaanpassungsmanagerinnen oder -manager (befristete Personalstelle).
  • A.3: Die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme (investive Maßnahme, naturbasiert) im Rahmen eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts.s.

Förderschwerpunkt B II:

  • Innovative Klimaanpassungsmaßnahmen mit Vorbildcharakter als Investitionsvorhaben (investive Maßnahme) auf Basis geeigneter Konzepte oder aussagekräftiger (einem Konzept gleichwertigen) Planungsgrundlagen.

In welchem Umfang wird gefördert:

Förderschwerpunkt A:

  • A.2: Die Begleitung der Umsetzung eines Anpassungskonzepts: Maximal 275.000 Euro, Projektlaufzeit: Maximal 36 Monate
  • A.3: Die Umsetzung einer ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahme: Maximal 200.000 Euro, Projektlaufzeit: Maximal 36 Monate

Förderschwerpunkt B II:

  • Maximal 500.000 Euro, Projektlaufzeit: In der Regel nicht mehr als vier Jahre

Projektbeispiele:
Laufende und abgeschlossene Projekte

Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
E-Mail: das-foerderprogramm@z-u-g.org

Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm

Dorferneuerung (DORFR) – ein Programm des StMELF

Geroldsbach

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde, eine private Bauherrin, ein privater Bauherr oder ein Verband möchte im Zuge der Dorferneuerung auch Maßnahmen der Klimaanpassung realisieren.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

  • Ökologie: Renaturierung von Gewässern, Anlage naturnaher Dorfweiher und Verringerung von Hochwassergefahren für den Ortsbereich. Förderung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung, Verbesserung und Schaffung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt, dorfgerechte Grünflächen und Grünzüge sowie die grünordnerische Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft.
  • Bedarfsgerechte Ausstattung: Schaffung und Entwicklung von dorfgerechten Freiflächen und Plätzen
  • Vorbereichs- und Hofräume (nichtöffentlicher Bereich)

In welchem Umfang wird gefördert:

  • Maßnahmen der Ökologie und der bedarfsgerechten Ausstattung maximal bis 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Vorbereichs- und Hofräume: bis zu 30 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro je Anwesen

Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für ländliche Entwicklung

Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm

Förderrichtlinien für Wanderwege, Unterkunftshäuser und Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Gartenschauen (FÖRWAGA) – ein Programm des StMUV

Das Foto zeigt das Gelände der Landesgarten-schau Würzburg mit Schloss im Hintergrund. In der Mitte sieht man eine freie Fläche, die als Kaltluft-schneise frische Luft in die Stadt transportiert. Links unter Baumreihen flanieren viele Menschen.

© Landesgartenschau Würzburg 2018 GmbH

Beispielshafte Ausgangsituation:
Eine Kommune möchte eine Gartenschau ausrichten, neue Grün- und Erholungsanlagen schaffen und Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Bayerische Kommunen, die den Zuschlag zur Ausrichtung der Gartenschau erhalten haben.

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Vorbildliche, dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen für eine Gartenschau

In welchem Umfang wird gefördert:

  • Maximal bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen in strukturschwachen Gebieten maximal bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maximal bis 5 Millionen Euro, Eigenbeteiligung mindestens 10 Prozent

Zudem sind weitere Förderungen wie für den Städtebau, die temporären gärtnerischen Maßnahmen oder für Beiträge und Aktionen von gemeinnützigen Umweltorganisationen auf den Gartenschauen möglich.

Projektbeispiele
LGS-Website zu Gartenschauen

Ansprechpartner
Bayerische Landesgartenschau GmbH

Weiterführende Informationen:

KfW-Programm 432: Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier – ein Programm des BMWSB

Das Foto zeigt ein Altstadtquartier mit dichter Bebauung aus kleinen Häusern.

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde möchte ein Bestandsquartier unter Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entwickeln und die Planung und Realisierung der Maßnahmen fachlich begleiten lassen.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Ein Sanierungsmanagement, das die Planung und Realisierung der Maßnahmen begleitet und koordiniert, maximal für die Dauer von 5 Jahren

In welchem Umfang wird gefördert:

  • Maximal bis 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstbetrag mit 210.000 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann maximal bis 350.000 Euro erhöht werden.

Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008

Weiterführende Informationen:

Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen" (KOMMKLIMAFÖR) – ein Programm des StMUV

Das Foto zeigt eine Wiese vor einer Siedlung mit Hochhäusern; Urheber Claudia Stein

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte investive Vorhaben zur Klimaanpassung durchführen.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern.

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Die Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Klimaanpassungskonzept nach Nr. 2.1.1 des Förderprogramms „KommKlimaFöR“ oder vergleichbaren Konzepten ergeben und einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Die durch die Maßnahme geschützte Bevölkerung (Anteil an der Gesamtbevölkerung) ist bei der Antragstellung anzugeben. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für erforderliche Anlagegüter und Materialien (inkl. Planung und Ausführung).

In welchem Umfang wird gefördert:
bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 500.000 Euro und Bagatellgrenze von 25.000 Euro.

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) – ein Programm des StMUV

Das Foto zeigt eine bunte, artenreiche Wiese

© ANL

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune, ein Verband oder eine private Grundstückseigentümerin oder ein privater Grundstückseigentümer plant Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur deren Ziel auch in der Umsetzung des Klimaschutzes liegen kann.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen der Naturparke.

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

  • Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen, vor allem im Bestand gefährdeter heimischer Tier- und Pflanzenarten.
  • Projektbezogene fachliche Vorbereitung, Begleitung und Überprüfung von Maßnahmen zum Aufbau, der Sicherung und der Entwicklung des BayernNetzNatur, Naturschutzgebieten, Naturparke und des Natura 2000 Netzes

In welchem Umfang wird gefördert:

  • Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Maßnahmen mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung und in begründeten Ausnahmefällen maximal bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtliche zuständige Regierungen

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWAS) – ein Programm des StMUV

Das Bild zeigt den renaturierten Retzbach mit extensiven Grün- und Gehölzflächen entlang der Ufer.

© Florian Schreiber

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant zur Anpassung an den Klimawandel wasserwirtschaftliche Vorhaben.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Gebietskörperschaften einschließlich Der Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen, gemeinsame Kommunalunternehmen, Wasser- und Bodenverbände, Landschaftspflegeverbände.

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

  • Hochwasserschutz (HQ100+15 Prozent Klimazuschlag) bebauter Gebiete
  • Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern oder ihrer Auen
  • Schaffung, Verbesserung bzw. Reaktivierung von Rückhalteräumen an Gewässern
  • Ökologische Gewässerpflege- und Unterhaltungsvorhaben nach Gewässerentwicklungskonzept
  • Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes eines Gewässers

In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Wasserwirtschaftsamt

Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm

StädtebaufÖrderung – ein Programm des StMB und BMWSB

Das Foto zeigt einen Ort mit Kirche, Fluss und Brücke.

© Stadt Roding

Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Stadt, ein Dorf oder eine Marktgemeinde stehen vor der städtebaulichen Erneuerung ihrer Ortsmitten, um Stadt- und Ortsteile mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf zu entwickeln und nachhaltige städtebauliche Strukturen mit Funktionsverlusten wiederherzustellen. .

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Kommunen, gemeindliche Zweckverbände oder (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

  • Gesamtmaßnahmen: Städtebauliche Entwicklung oder Erneuerung eines Gebietes für dessen Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist.
  • Einzelmaßnahmen: Bestandteile einer Gesamtmaßnahme, z. B. Vorhaben zur Vorbereitung und Durchführung
  • Städtebauliche Einzelvorhaben: mit erheblicher städtebaulicher Bedeutung, die sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentlichen Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden.

Die Schwerpunkte sollten vor allem den Belangen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes und der Klimaanpassung, einschließlich der grünen Infrastruktur, der Energieeffizienz, des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Biodiversität Rechnung tragen.

In welchem Umfang wird gefördert:

  • Maximal bis 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Maximal bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Förderschwerpunkt „Flächen schonen“
  • Maximal bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für finanz- und strukturschwache Gemeinden im Förderschwerpunkt „Flächen schonen“
  • Maximal bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für finanz- und strukturschwache Gemeinden im Förderschwerpunkt „Flächen schonen“

Projektbeispiele:
Projekte der Städtebauförderung

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung

Weiterführende Informationen:

Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) – ein Programm des StMUV

Das Foto zeigt einenWald

 

Beispielhafte Ausgangssituation:
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möchten Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz in ihren Wäldern erbringen, die sich auch mit Maßnahmen der Klimaanpassung decken.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

  • Private und körperschaftliche Waldbesitzer
  • Rechtler
  • Von Waldbesitzern beauftragte Vereine, Verbände oder Vereinigungen von Waldbesitzern

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

Vorrangig gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 und des BayernNetz Natur.

  • Erhalt von Nieder- und Mittelwäldern
  • Erhalt von Biotopbäumen
  • Belassen von Totholz
  • Erhalt von Altholzinseln
  • Erhalt von Biberlebensräumen
  • Nutzungsverzicht und Schaffung lichter Waldstrukturen
  • Erhalt vielfältiger Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen

In welchem Umfang wird gefördert:

Festbetragsfinanzierung:

  • Erhalt vielfältiger Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen: 3.300 Euro pro Hektar
  • Erhalt und Freistellen von Biotopbäumen: je nach Baumart und Stammumfang zwischen 50 Euro und 220 Euro pro Baum
  • Belassen von Totholz: Baumkrone: 50 Euro, Baumteil: 100 Euro, ganzer Baum: 110 Euro
  • Altholzinseln: 1.450 Euro pro Altholzinsel
  • Nutzungsverzicht: zwischen 580 Euro und 2.700 Euro pro Hektar

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Weiterführende Informationen:

Waldbauliches Förderprogramm (WALDFÖPR) - Ein Programm des StMELF

Das Foto einen Wald durch den die Sonne scheint

 

Beispielhafte Ausgangssituation:
Waldbesitzerinnen oder Waldbesitzer möchten ihre Forstfläche an den Klimawandel anpassen und sich über entsprechende Fördermaßnahmen informieren.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Wald im Sinn des Art. 2 BayWaldG
  • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter nicht forstwirtschaftlich genutzter Flächen, auf denen Wald im Sinn e des Art.2 BayWaldG neu begründet werden soll
  • Trägerinnen und Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen im Körperschafts- oder Privatwald

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

Voraussetzung für eine Förderung ist die Begründung standortgemäßer, klimatoleranter Wälder.
Kulturbegründung:

  • Erstaufforstung
  • Wiederaufforstung
  • Waldrandgestaltung
  • Nachbesserung einer geförderten Erstaufforstung Wiederaufforstung oder Waldrandgestaltung

Naturverjüngung:

  • Vorbereitung
  • Weiterentwicklung

Bestands- und Bodenpflege:

  • Kulturpflege
  • Jungbestandspflege
  • Pflege älterer Bestände
  • Bodenschutzkalkung
  • Bodenschonende Bringung

Waldschutzmaßnahmen
Eine detaillierte Auflistung aller geförderten Maßnahmen finden Sie im Walbesitzerportal Bayern

In welchem Umfang wird gefördert:

Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung. Die konkreten Fördersätze können der Tabelle im Anhang der Förderrichtlinie der entnommen werden, siehe 4.6 Vorarbeiten.

Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Weiterführende Informationen:

Klimaangepasstes Waldmanagement - Ein Programm des BMEL

Das Foto einen Wald

© Bayerisches Landesamt für Umwelt

Beispielhafte Ausgangssituation:
Walbesitzerinnen und Waldbesitzer wollen ihren Wald klimaresilient umbauen und ihr klimaangepasstes Waldmanagement kontrollieren.

Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

Natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von §2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet mit Ausnahme von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.

Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:

Förderung von Maßnahmen für ein klimaangepasstes Waldmanagement unter Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien gemäß der Richtlinie 2.2.1-12

In welchem Umfang wird gefördert:

Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Zuwendung ist flächenbezogen und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u.a. abhängig von:

  • Der zuwendungsfähigen Waldfläche pro Betrieb
  • Der Durchführung der Richtlinie 2.2.1-12
  • Bereits gewährten Förderungen

Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.
Übersicht zur Berechnung der Zuwendungshöhe

Ansprechpartner:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Tel. 03843 6930-600
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen