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Freistaat und Bund bieten Förderprogramme an, die die Umsetzung und das Management zur Klimaanpassung finanziell unterstützen.
Beispielhafte Ausgangsituation:
Eine Kommune oder ein Verband plant ein Vorhaben, um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Das Vorhaben ist für die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt gesamtstaatlich repräsentativ bedeutsam oder es setzt diese Strategie besonders beispielhaft um.
Wer wird gefördert – im Förderschwerpunkt Stadtnatur und in der Kategorie Umsetzung und Management:
Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland
Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Projektbeispiele:
Laufende Projekte und abgeschlossene Projekte
Ansprechpartner:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR),
DLR Projektträger, Abteilung Leben, Natur, Vielfalt,
Programmbüro des BfN, Bonn
DLR Projektträger - Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Tel. 0228-3821-1809
E-Mail: programmbuero-bpbv@dlr.de
Weiterführende Informationen:
BfN-Website zum Förderprogramm
Erklärvideo zur Projektförderung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Beispielhafte Ausgangssituation::
Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement): Eine Kommune möchte die Umsetzung ihres Klima-anpassungskonzepts (Erstvorhaben) durch eine Klimaanpassungsmanagerin / einen Klimaanpassungsmanager begleiten oder eine ausgewählte Klimaanpassungsmaßnahme des Konzepts umsetzen (Anschlussvorhaben).
Das Antragsfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist geschlossen. Weitere Antragsfenster sind zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Förderschwerpunkt B (Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung): Insbesondere fortgeschrittene Akteure, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen, wollen innovative Klimaanpassungsmaßnahmen mit Vorbildcharakter als Investitionsvorhaben umsetzen.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Förderschwerpunkt A: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Förderschwerpunkt B: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, sowie Vereine, Verbände, Hochschulen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern.
Was wird gefördert:
Förderschwerpunkt A:
Förderschwerpunkt B II:
In welchem Umfang wird gefördert:
Förderschwerpunkt A:
Förderschwerpunkt B II:
Projektbeispiele
Laufende und abgeschlossene Projekte
Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
E-Mail: das-foerderprogramm@z-u-g.org
Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Beispielhafte Ausgangsituation:
Eine Gemeinde, eine private Bauherrin, ein privater Bauherr oder ein Verband möchte bei der Dorferneuerung Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen.
Wer wird gefördert- in der Kategorie Umsetzung und Management:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
Was wird gefördert - in der Kategorie Umsetzung und Management:
In welchem Umfang wird gefördert:
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für ländliche Entwicklung
Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm
Beispielshafte Ausgangsituation:
Eine Kommune möchte eine Gartenschau ausrichten, neue Grün- und Erholungsanlagen schaffen und Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Bayerische Kommunen, die den Zuschlag zur Ausrichtung der Gartenschau erhalten haben.
Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Vorbildliche, dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen für eine Gartenschau
In welchem Umfang wird gefördert:
Zudem sind weitere Förderungen wie für den Städtebau, die temporären gärtnerischen Maßnahmen oder für Beiträge und Aktionen von gemeinnützigen Umweltorganisationen auf den Gartenschauen möglich.
Projektbeispiele
LGS-Website zu Gartenschauen, die in Erinnerung bleiben
Ansprechpartner
Bayerische Landesgartenschau GmbH, München
Weiterführende Informationen:
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde möchte ein Bestandsquartier unter Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entwickeln.
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Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Ein Sanierungsmanagement, das die Planung und Realisierung der Maßnahmen begleitet und koordiniert, maximal für die Dauer von 5 Jahren
In welchem Umfang wird gefördert:
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008
Weiterführende Informationen:
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte Vorhaben zur Treibhausgasreduzierung und Bewältigung von Klimawandelfolgen als Demonstrations- oder Pilotprojekte systematisch vorbereiten und durchführen.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Kommunen und deren Zusammenschlüsse wie Zweckverbände, Kommunalunternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Partner der Bayerischen Klima-Allianz.
Was wird gefördert:
Demonstrationsvorhaben, die zur Nachahmung anregen oder innovative Pilotprojekte, die bislang nicht staatlich gefördert wurden. Voraussetzung ist eine vorbereitende Planung, z. B. Klimaanpassungskonzept oder vergleichbare Maßnahmen.
In welchem Umfang wird gefördert:
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune, ein Verband oder eine private Grundstückseigentümerin oder ein privater Grundstückseigentümer plant Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur deren Ziel auch in der Umsetzung des Klimaschutzes liegen kann.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen der Naturparke.
Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
In welchem Umfang wird gefördert:
Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtliche zuständige Regierungen
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant zur Anpassung an den Klimawandel wasserwirtschaftliche Vorhaben.
Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Gebietskörperschaften einschließlich Der Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen, gemeinsame Kommunalunternehmen, Wasser- und Bodenverbände, Landschaftspflegeverbände.
Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis. 75 Prozent der der zuwendungsfähigen Ausgaben
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Wasserwirtschaftsamt
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Stadt, ein Dorf oder eine Marktgemeinde stehen vor der städtebaulichen Erneuerung ihrer Ortsmitten, um Stadt- und Ortsteile mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf zu entwickeln und nachhaltige städtebauliche Strukturen mit Funktionsverlusten wiederherzustellen.
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Wer wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Kommunen, gemeindliche Zweckverbände oder (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften
Was wird gefördert – in der Kategorie Umsetzung und Management:
Die Schwerpunkte sollten vor allem den Belangen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes und der Klimaanpassung, einschließlich der grünen Infrastruktur, der Energieeffizienz, des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Biodiversität Rechnung tragen.
In welchem Umfang wird gefördert:
Projektbeispiele:
Projekte der Städtebauförderung
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen: