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Freistaat und Bund bieten Förderprogramme an, die die Umsetzung und das Management zur Klimaanpassung finanziell unterstützen.
Förderfenster: geschlossen
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© Lukas Vallentin
Beispielhafte Ausgangssituation:
Wer wird gefördert:
Was wird gefördert:
Förderschwerpunkt 2:
Förderschwerpunkt 3:
Eine befristete Personalstelle auf übergeordneter Ebene freier Trägerschaften von sozialen Einrichtungen, um die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse innerhalb ihrer Strukturen anzustoßen und umzusetzen.
In welchem Umfang wird gefördert:
Die maximale Fördersumme im Förderschwerpunkt 2 beträgt 500.000 Euro.
Die maximale Fördersumme von Personalausgaben im Förderschwerpunkt 3 beträgt 175.000 Euro.
Projektbeispiele:
Laufende Projekte
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV
Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Tel. 030-726 180 605
E-Mail: AnpaSo@z-u-g.org
Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderrichtlinie, Merkblätter, Vorhabensbeschreibungen, Beispielanträge
Förderfenster: offen
© Rudolf Wittmann
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune oder ein Verband plant ein Vorhaben, um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Das Vorhaben ist für die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt gesamtstaatlich repräsentativ bedeutsam oder es setzt diese Strategie besonders beispielhaft um.
Wer wird gefördert:
Natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsbetrieb in Deutschland
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Max. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV
Ansprechpartner:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR),
DLR Projektträger, Abteilung Leben, Natur, Vielfalt,
Programmbüro des BfN, Bonn
DLR Projektträger - Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Tel. 0228-3821-1809
E-Mail: programmbuero-bpbv@dlr.de
Weiterführende Informationen:
BfN-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: aktuell geschlossen
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Beispielhafte Ausgangssituation:
Förderschwerpunkt A (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement):
Eine Kommune möchte die Umsetzung ihres Klimaanpassungskonzepts (Erstvorhaben) durch eine Klimaanpassungsmanagerin/einen Klimaanpassungsmanager begleiten oder eine ausgewählte Klimaanpassungsmaßnahme des Konzepts umsetzen (Anschlussvorhaben).
Förderschwerpunkt B (Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung):
Insbesondere fortgeschrittene Akteure, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen, wollen innovative Klimaanpassungsmaßnahmen mit Vorbildcharakter als Investitionsvorhaben umsetzen.
Wer wird gefördert:
Förderschwerpunkt A:
Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.
Förderschwerpunkt B:
Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, sowie Vereine, Verbände, Hochschulen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung oder im Verbund mit Praxispartnern.
Was wird gefördert:
Förderschwerpunkt A:
Förderschwerpunkt B II:
In welchem Umfang wird gefördert:
Förderschwerpunkt A:
Förderschwerpunkt B II:
Projektbeispiele:
Laufende und abgeschlossene Projekte
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV
Ansprechpartner:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
E-Mail: das-foerderprogramm@z-u-g.org
Weiterführende Informationen:
ZUG-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde, eine private Bauherrin, ein privater Bauherr oder ein Verband möchte im Zuge der Dorferneuerung auch Maßnahmen der Klimaanpassung realisieren.
Wer wird gefördert:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, StMELF
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für ländliche Entwicklung
Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
© Landesgartenschau Würzburg 2018 GmbH
Beispielshafte Ausgangsituation:
Eine Kommune möchte eine Gartenschau ausrichten, neue Grün- und Erholungsanlagen schaffen und Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen.
Wer wird gefördert:
Bayerische Kommunen, die den Zuschlag zur Ausrichtung der Gartenschau erhalten haben.
Was wird gefördert:
Vorbildliche, dauerhafte Grün- und Erholungsanlagen für eine Gartenschau
In welchem Umfang wird gefördert:
Zudem sind weitere Förderungen wie für den Städtebau, die temporären gärtnerischen Maßnahmen oder für Beiträge und Aktionen von gemeinnützigen Umweltorganisationen auf den Gartenschauen möglich.
Projektbeispiele:
LGS-Website zu Gartenschauen
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV
Ansprechpartner:
Bayerische Landesgartenschau GmbH
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: aktuell geschlossen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde möchte ein Bestandsquartier unter Aspekten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung entwickeln und die Planung und Realisierung der Maßnahmen fachlich begleiten lassen.
Wer wird gefördert:
Kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
Was wird gefördert:
Ein Sanierungsmanagement, das die Planung und Realisierung der Maßnahmen begleitet und koordiniert, maximal für die Dauer von 5 Jahren
In welchem Umfang wird gefördert:
Fördergeber:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: aktuell geschlossen
© Tanja Gallenmüller, LfU
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte einen Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt im Siedlungsbereich leisten. Hierfür schafft sie neue, naturnah gestaltete Grünflächen oder gestaltet bestehende in naturnahe Flächen um.
Wer wird gefördert:
Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, Weitere Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern nicht dem Bund oder den Ländern zugeordnet
Was wird gefördert:
Integrierte Quartierskonzepte (Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte, keine Planungskosten).
Förderfähige Personalkosten: maximal 72.000 Euro je Modul, d. h. 194.000 Euro (bei 90 Prozent Zuschuss)
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe, Frankfurt/Main
Tel. 0800-539 9008
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: Aktuell geschlossen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte investive Vorhaben zur Klimaanpassung durchführen.
Wer wird gefördert:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern.
Was wird gefördert:
Die Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Klimaanpassungskonzept nach Nr. 2.1.1 des Förderprogramms „KommKlimaFöR“ oder vergleichbaren Konzepten ergeben und einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Die durch die Maßnahme geschützte Bevölkerung (Anteil an der Gesamtbevölkerung) ist bei der Antragstellung anzugeben. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für erforderliche Anlagegüter und Materialien (inkl. Planung und Ausführung).
In welchem Umfang wird gefördert:
Bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 500.000 Euro und Bagatellgrenze von 25.000 Euro.
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUVAnsprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
© ANL
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune, ein Verband oder eine private Grundstückseigentümerin oder ein privater Grundstückseigentümer plant Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur deren Ziel auch in der Umsetzung des Klimaschutzes liegen kann.
Wer wird gefördert:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Trägerinnen und Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Trägerinnen und Träger der Koordinierungsstellen der Naturparke.
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV
Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtliche zuständige Regierungen
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm (Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
Förderfenster: offen
© Florian Schreiber
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune plant zur Anpassung an den Klimawandel wasserwirtschaftliche Vorhaben.
Wer wird gefördert:
Gebietskörperschaften einschließlich Der Eigenbetriebe, öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Kommunalunternehmen, gemeinsame Kommunalunternehmen, Wasser- und Bodenverbände, Landschaftspflegeverbände.
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis. 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Wasserwirtschaftsamt
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
© Stadt Roding
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Stadt, ein Dorf oder eine Marktgemeinde stehen vor der städtebaulichen Erneuerung ihrer Ortsmitten, um Stadt- und Ortsteile mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf zu entwickeln und nachhaltige städtebauliche Strukturen mit Funktionsverlusten wiederherzustellen.
Wer wird gefördert:
Kommunen, gemeindliche Zweckverbände oder (inter-) kommunale Arbeitsgemeinschaften
Was wird gefördert:
Im Bayerischen Programm:
Die Schwerpunkte sollten vor allem den Belangen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes und der Klimaanpassung, einschließlich der grünen Infrastruktur, der Energieeffizienz, des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Biodiversität Rechnung tragen.
In welchem Umfang wird gefördert:
Projektbeispiele:
Projekte der Städtebauförderung
Fördergeber:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, StMB
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer möchten Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz in ihren Wäldern erbringen, die sich auch mit Maßnahmen der Klimaanpassung decken.
Wer wird gefördert:
Was wird gefördert:
Vorrangig gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 und des BayernNetzNatur.
In welchem Umfang wird gefördert:
Festbetragsfinanzierung:
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Waldbesitzerinnen oder Waldbesitzer möchten ihre Forstfläche an den Klimawandel anpassen und sich über entsprechende Fördermaßnahmen informieren.
Wer wird gefördert:
Was wird gefördert:
Voraussetzung für eine Förderung ist die Begründung standortgemäßer, klimatoleranter Wälder.
Kulturbegründung:
Naturverjüngung:
Bestands- und Bodenpflege:
Waldschutzmaßnahmen:
Eine detaillierte Auflistung aller geförderten Maßnahmen finden Sie im Waldbesitzerportal Bayern.
In welchem Umfang wird gefördert:
Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung. Die konkreten Fördersätze können der Tabelle im Anhang der Förderrichtlinie entnommen werden, siehe 4.6 Vorarbeiten.
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, StMELF
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
Weiterführende Informationen:
Förderfenster: geschlossen
© Bayerisches Landesamt für Umwelt
Beispielhafte Ausgangssituation:
Walbesitzerinnen und Waldbesitzer wollen ihren Wald klimaresilient umbauen und ihr klimaangepasstes Waldmanagement kontrollieren.
Wer wird gefördert:
Natürliche oder juristische Person, die rechtmäßig eine Waldfläche im Sinne von §2 des Bundeswaldgesetzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bewirtschaftet mit Ausnahme von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.
Was wird gefördert:
Förderung von Maßnahmen für ein klimaangepasstes Waldmanagement unter Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien gemäß der Richtlinie 2.2.1-12
In welchem Umfang wird gefördert:
Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Zuwendung ist flächenbezogen und beträgt bis zu 100 Euro pro Hektar. Die Höhe der Zuwendung ist u.a. abhängig von:
Im ersten Jahr wird die Zuwendung abhängig vom Bewilligungszeitpunkt anteilig gewährt.
Übersicht zur Berechnung der Zuwendungshöhe
Fördergeber:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL
Ansprechpartner:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Tel. 03843 6930-600
E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de
Weiterführende Informationen: