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Fachliche Beratung oder ein Gutachten durch Sachverständige sind die Basis für eine zielgerichtete Klimaanpassungsstrategie. Es gibt Förderprogramme vom Freistaat und dem Bund, die finanzielle Unterstützung für Beratung und Gutachten zur Klimaanpassung vorsehen.
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Gemeinde möchte bei der Dorferneuerung auch Aspekte der Klimaanpassung berücksichtigen und sich im Vorfeld fachlich beraten lassen.
Wer wird gefördert:
Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften, Gemeinden, Verbände für Ländliche Entwicklung und der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.
Was wird gefördert:
Begleitende Beratung oder gutachterliche Unterstützung bei Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung, wozu etwa auch Fragestellungen zu Verkehr, Ökologie oder baulichen Maßnahmen zählen.
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, StMELF
Ansprechpartner:
Örtlich zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung
Weiterführende Informationen:
StMELF-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: aktuell geschlossen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Eine Kommune möchte individuelle Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels ermitteln und sich beraten lassen.
Wer wird gefördert:
Bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz (für ausgewählte Vorhaben).
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf) bei einer Förderobergrenze von 150.000 Euro und Bagatellgrenze von 5.000 Euro.
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Ein Verband oder eine Kommune möchte private Grundstückseigentümerinnen oder -eigentümer mit geeigneten Flächen zu wünschenswerten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beraten.
Wer wird gefördert:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Träger der Naturparke, Landschaftspflegeverbände sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen, Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke, Träger der Koordinierungsstellen.
Was wird gefördert:
Naturschutzberatung von Eigentümerinnen und Eigentümern, Besitzerinnen und Besitzern sowie Nutzerinnen und Nutzern von Flächen, die für die Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege geeignet sind.
In welchem Umfang wird gefördert:
Maximal bis 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben und in begründeten Ausnahmefällen bis maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Fördergeber:
Antragstellung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV
Ansprechpartner:
Antragstellung: Örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde
Bewilligung: Örtlich zuständige Regierung
Weiterführende Informationen:
StMUV-Website zum Förderprogramm
Förderfenster: offen
Beispielhafte Ausgangssituation:
Waldbesitzerinnen und -besitzer oder Waldbewirtschafterinnen und –bewirtschafter möchten ihre Forstfläche an den Klimawandel anpassen oder einen klimatoleranten Wald neu begründen.
Wer wird gefördert:
Was wird gefördert:
In welchem Umfang wird gefördert:
Festbetragsfinanzierung:
Anteilsfinanzierung:
Die konkreten Fördersätze für Gutachten können der Tabelle im Anhang der Förderrichtlinie der entnommen werden, siehe 4.6 Vorarbeiten (https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/mam/cms01/wald/waldbesitzer_portal/dateien/baymbl-2023-355.pdf)
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, StMELF
Ansprechpartner:
Örtlich zuständige Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF)