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Kommunen können klimawirksame Maßnahmen finanziell fördern oder mit Auszeichnungen würdigen und so einen Anreiz schaffen, dass auch im privaten Bereich ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung geleistet wird. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Haushaltsmittel verfügbar sind und bereitgestellt werden.
© Elke Kressirer: Agilofingerplatz, Muenchen
Förderrichtlinien sind eine freiwillige Leistung einer Kommune, die dafür Mittel in ihrem Haushalt bereitstellt. Sie sind die Basis für ein finanzielles Anreizsystem (Förderprogramm), um Maßnahmen zur Klimaanpassung auch für Private, v.a. im Bestand, attraktiver zu machen.
Zielsetzung:
Beispiele:
Die getrennte Erhebung von Schmutz- und Niederschlagswasser kann Kosten für private Grundstückseigentümer senken. Durch Anpassung der Entwässerungssatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung können Anreize für bauliche Maßnahmen geschaffen werden, die die Versickerung fördern und damit die Einleitung von Niederschlagswasser ins Kanalsystem mindern (z.B. Entsiegelung von Wegen, Garagenzufahrten und Dächern).
Zielsetzung:
Beispiele:
© Bundespreis Stadtgrün: Logo des Bundespreises Stadtgrün 2022 „Klimaanpassung und Lebensqualität“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Zertifizierungen und Auszeichnungen können eine Motivation zum nachhaltigen Bauen sein. Sie machen klimaangepasste Projekte mess- und vergleichbar. Sie können die Wettbewerbsfähigkeit privater Bauherren oder von Planern am Markt und das Ansehen in der Gesellschaft steigern, da sie das Engagement für Umwelt und Klima sichtbar machen. Gleichzeitig regen die ausgezeichneten Projekte zum Nachahmen an.
Zielsetzung:
Beispiele: